Versicherungsschutz: besteht bei Unfall und Erkrankung (neben den körperlichen sind auch geistige Grundfähigkeiten, wie z.B. der Intellekt abgesichert)
Monatliche Rente: bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Demenz für voraussichtlich mindestens 6 Monate
Worst-Case Kapitalhilfe möglich: Einmalzahlung bei schwerer Krankheit, wie z.B. bei bestimmten Formen von Krebs oder Herzinfarkt
Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Für unter 30-Jährige ohne erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag möglich, wenn die kostenfreie EXKLUSIV-Option vereinbart wurde
Bonus: Garantierte Steigerung der Rente im Leistungsbezug optional vereinbar
Sonderkonditionen: Vergünstigungen für Mitglieder eines Versorgungswerkes