Grundfähigkeits­versicherung

der SIGNAL IDUNA Gruppe

Die günstige Alternative zur Berufsunfähigkeits­versicherung

 

  • Absicherung Ihrer körperlichen und geistigen Grundfähigkeiten
  • Monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit
  • Sonderkonditionen für Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiter
Handwerker trägt Heizung

Wieso ist es für Handwerker so wichtig eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Hohes Risiko

Sie geben jeden Tag 100 % auf der Baustelle und im Büro. Nicht nur Ihre Hände sind das wichtigste Werkzeug für Ihre tägliche Arbeit — sondern all Ihre Grundfähigkeiten. Sichern Sie diese jetzt ab!

Finanzielle Absicherung

Die finanziellen Folgen können existenzbedrohend sein – umso wichtiger ist es, sich mit einer Grundfähigkeits­versicherung abzusichern. Die versicherte Rente wird dabei auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Berufsunfähigkeits- ­versicherung

Statistisch gesehen wird jeder Fünfte berufsunfähig. Deswegen geben wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Grundfähigkeitsrente in eine Berufsunfähigkeits­versicherung für unter 30-Jährige ohne erneute Gesundheitsprüfung umzuwandeln.

Was sind Grundfähigkeiten?

Handwerker schneidet mit Kreissäge

Grundfähigkeiten sind körperliche und geistige Alltagsfähigkeiten wie Sprechen, Gehen oder Sehen. Um Ihren Beruf ausüben zu können, greifen Sie permanent auf viele dieser Grundfähigkeiten zurück. Daher stellen diese grundlegenden Fähigkeiten das Fundament Ihrer beruflichen Tätigkeit und damit Ihrer Existenz dar.

Eine genaue Auflistung der Grundfähigkeiten finden Sie unter den Leistungen.

Welche Grundfähigkeiten sind abgesichert?

Bei beiden Produktvarianten sind Sie – ohne Aufschlag – auch dann versichert, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Demenz auftritt. Die genaue Beschreibung für den Verlust der jeweiligen Grundfähigkeit ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten.
In allen Produktvarianten mitversichert

SI WorkLife KOMFORT

  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen
  • Armgebrauch
  • Greifen
  • Handgebrauch
  • Sitzen
  • Stehen
  • Gehen
  • Treppensteigen
  • Intellekt
  • Eigenverantwortliches Handeln
Zusätzlich mitversichert in dieser Produktvariante

SI WorkLife KOMFORT-PLUS

  • Autofahren
  • ÖPNV-Nutzung
  • Gleichgewichtssinn
  • Smartphone-Nutzung
  • Schreiben
  • Bücken und Erheben
  • Heben und Tragen
  • Knien und Erheben

Highlights der Grundfähigkeitsabsicherung

 

Versicherungsschutz: besteht bei Unfall und Erkrankung (neben den körperlichen sind auch geistige Grundfähigkeiten, wie z.B. der Intellekt abgesichert)

Monatliche Rente: bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Demenz für voraussichtlich mindestens 6 Monate

Worst-Case Kapitalhilfe möglich: Einmalzahlung bei schwerer Krankheit, wie z.B. bei bestimmten Formen von Krebs oder Herzinfarkt

Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung: EXKLUSIV-Option für unter 30-jährige vereinbaren und bis zum 35. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln

Bonus: Garantierte Steigerung der Rente im Leistungsbezug optional vereinbar

Sonderkonditionen: Für Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiter

 

Fragen und Antworten

Was sind Grundfähigkeiten?

Grundfähigkeiten sind alle Alltagsfähigkeiten, die Sie im Büro, wie auch auf der Baustelle oder im privaten Bereich benötigen. Deshalb stellen diese Fähigkeiten das Fundament Ihrer beruflichen Tätigkeit und damit Ihrer Existenz dar.

Leistungsumfang SI WorkLife KOMFORT:

  • Sehen, Hören, Sprechen
  • Armgebrauch, Greifen oder Handgebrauch
  • Sitzen, Stehen
  • Gehen oder Treppensteigen
  • Intellekt- Ihre geistige Leistungsfähigkeit
  • Eigenverantwortliches Handeln

Erweiterter Leistungsumfang für SI WorkLife KOMFORT-PLUS:

  • Autofahren
  • Nutzung des öffentlichen Personennachverkehrs
  • Gleichgewichtssinn
  • Smartphone-Nutzung
  • Schreiben
  • Bücken und Erheben
  • Knien und Erheben
  • Heben und Tragen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bereits dann, wenn Sie mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren, eine Pflegebedürftigkeit haben oder Demenz festgestellt wird.

Wie hoch sollte die versicherte Rente sein?

Damit Sie im Leistungsfall richtig abgesichert sind, sollte die Rente im angemessenen Umfang vereinbart werden. Als Faustformel gilt hier: ca. 36 % von Ihrem Bruttoeinkommen können Sie als Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sich daraus ergebende Versorgungslücke kann jedoch noch größer werden, wenn die Voraussetzungen zur Zahlung der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt sind. Deshalb empfiehlt es sich 70 % des Bruttoeinkommens abzusichern. Bei Selbstständigen sind es 70 % vom durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre.

Kann die vereinbarte Rente erhöht werden?

Dank der vereinbarten Ausbaugarantie können Sie die vereinbarte Rente bei bestimmten Anlässen erhöhen. Innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ist eine Erhöhung auch ohne Anlass möglich. Außerdem muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust von Fähigkeiten ab, die Sie nicht nur im Berufsleben, sondern auch im Alltag benötigen. Wenn eine dieser Fähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, erhalten Sie die vereinbarte Grundfähigkeitsrente — unabhängig von Ihrem Beruf.

Sind Sie beispielsweise nicht mehr in der Lage zu gehen, könnten Sie jedoch im Büro die Rechnungen schreiben oder die Einsatzplanung der Mitarbeiter übernehmen. Mit der Rentenleistung könnten Sie dann beispielsweise Umbaumaßnahmen vornehmen lassen, damit Sie weiterhin eigenständig sind.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt die versicherte Rente, wenn Sie Ihren Beruf für mindestens voraussichtlich 6 Monate oder auch – je nach ausgewähltem Versicherungsumfang – 24 Monate zu 50 % nicht mehr ausüben können.

Kann die Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgetauscht werden?

Wenn Sie die Grundfähigkeitsversicherung bis zum 30. Lebensjahr abschließen, können Sie die EXKLUSIV-Option kostenlos mit vereinbaren.  So können Sie Ihren Versicherungsschutz bis zum 35. Lebensjahr in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen. Damit halten Sie sich die Möglichkeiten offen, sich später gegen eine Berufsunfähigkeit zu versichern – ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Wenn Sie die Grundfähigkeitsrente abschließen, werden Ihnen im Antrag Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand gestellt. Diese müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da wir andernfalls nicht zur Leistung verpflichtet sind. Diese sind jedoch nicht so umfangreich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Jeder Antrag wird bei uns individuell geprüft, sodass es sein kann, dass wir noch Atteste anfordern oder Rücksprache mit Ihrem Arzt halten werden.

Gibt es Vorteile für Mitglieder eines Versorgungswerkes?

Ja, Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiter erhalten bei Vertragsabschluss Sonderkonditionen.

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